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Zwei sich begegnende Frachtschiffe auf dem Rhein bei Bingen
Ratgeber · Rhein

Verkehrsregeln für den Rhein.

Begegnen, Überholen, Ausweichen, Positionslaternen, unsichtiges Wetter und Notfall – die wichtigsten Regeln der Rheinschifffahrtspolizei-Verordnung für Kleinfahrzeuge, vom Lehrbuchautor erklärt.

Blaue Tafel
Passiere Stb an Stb
Unsichtiges Wetter
Sicht­weite unter 1000 m
Engstellen
Berg­fahrt wartet
Das Wichtigste für Kleinfahrzeuge

Wer auf dem 1233 km langen Rhein fahren möchten, muss natürlich auch die Verkehrsregeln kennen. Sie sind in der Rheinschifffahrtspolizei-Verordnung enthalten. Hier das Wichtigste für Kleinfahrzeuge:

Begegnen

Entgegenkommende Fahrzeuge müssen normaler­weise beide ihren Kurs nach rechts ändern. Aber wenn ein Schiff am Steuerhaus eine blaue Tafel zeigt, benutzt es die linke Seite des Fahrwassers. In der Schifffahrt heißt dies Passieren Steuerbord an Steuerbord. Man fährt dann links wie in England, weil auf dieser Seite die Strömung günstiger ist.

Dichter Schiffsverkehr auf dem Rhein bei Köln
Begegnung Steuerbord an Steuerbord. Beide Schiffe zeigen die blaue Tafel.
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Blaue Tafel beachten

Eine blaue Tafel bedeutet: Ich passiere Steuerbord an Steuerbord. Der gesamte Gegenverkehr muss die Fahrerseite wechseln. Darauf hat das Schiff An­spruch. Nur Kleinfahrzeuge dürfen auf ihrer Seite weiterfahren. Dann sollten sie außerhalb des Fahr­wassers fahren.

Lorch bis St. Goar

Sonderregelung für die Gebirgsstrecke

Zwischen Rheinkilometer 540 (Lorch) und 556 (St. Goar) jedoch besteht ein Rechtsfahrgebot; alle Fahrzeuge müssen hier am rechten Rand der Fahrrinne fahren.

Zwischen Oberwesel und St. Goar sind fünf Signalstellen eingerichtet, die der Bergfahrt anzeigen, ob sich zu Tal fahrende Schiffe in der Engstelle befinden und wenn ja, was für welche. Genauere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Rhein. Zwei rote Lichter übereinander bedeuten Sperrung, die weiteren Signale sind in der Rheinschifffahrtspolizei-Verordnung aufgeführt.

Achtung

Verkehrslenkung in der Gebirgsstrecke

Die Gebirgsstrecke wird von einer Revierzentrale überwacht. Dort beobachtet ein so genannter Wahr­schauer die ganze Gebirgsstrecke auf Moni­toren. Sie zeigen die Bilder von vier Landradarstationen, die in die Revierzentrale übertragen werden. Der Wahr­schauer ist über UKW-Kanal 18 ansprechbar.

Bergfahrt mit Schlepphilfe

Schlepper

Wegen der starken Strömung brauchen manche Bergfahrer Schlepphilfe. Den Schlepper erkennen Sie an einem gelben Zylinder, oben und unten mit schwarzen und weißen Streifen; der Anhang führt einen gelben Ball. Die Schlepptrosse ist gelegentlich schlecht erkennbar. Fahren Sie niemals zwischen Schlepper und Anhang; das ist verboten und lebens­gefährlich.

Schleppverband mit mehreren Anhängen auf dem Fluss
Der Schlepper führt einen gelben Zylinder – oben und unten mit schwarzen und weißen Streifen – die geschleppter Fahrzeuge einen gelben Ball.
Lebensgefahr

Nie zwischen Schlepper und Anhang

Der Schlepper trägt einen gelben Zylinder mit schwarz-weißen Streifen, der Anhang einen gelben Ball. Zwischen Schlepper und Anhang zu fahren, ist verboten – und lebensgefährlich. Die Trosse ist auf diesem Bild kaum zu sehen.

Wer fährt vorbei, wer weicht aus

Überholen

Überholen ist an engen oder unübersichtlichen Stellen nicht gestattet und sonst auch nur, wenn die Strecke frei ist – dann aber zügig und mit ausreichendem Abstand. Es darf an beiden Seiten überholt werden. In der Berufsschifffahrt werden Überholmanöver und Begegnungen über Funk abgesprochen. Auch Sportboote dürfen und sollen den Binnenschifffahrtsfunk benutzen. Sie wissen dann, wie die großen Schiffe fahren wollen und können sich darauf einstellen.

Bergfahrt – Talfahrt

Ein gegen die Strömung fahrendes Schiff wird als Bergfahrer bezeichnet. Ein mit der Strömung fahrendes Schiff heißt Talfahrer. Der Bergfahrer kämpft sich gegen die Strömung voran. Er muss nur etwas langsamer fahren, dann kommt er nicht mehr voran. Ein Talfahrer hingegen kann nicht stoppen. Die Strömung verhindert das. An einer engen Stelle, die nicht gleichzeitig von zwei Schiffen passiert werden kann, ist der Bergfahrer immer warte–pflichtig. Das gilt nicht für Kleinfahrzeuge (Boote unter 20 m Länge).

Ausweichregeln

Kleinfahrzeuge müssen den Berufsschiffen aus­weichen und ihnen den notwendigen Raum lassen. Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb müssen Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb aus­weichen. Aber ein gegen den Wind kreuzendes Segelboot darf ein Motorboot nicht zum Aus–weichen zwingen.

Frachtschiff in voller Fahrt auf dem Rhein
Überholt wird nur, wenn frei ist – dann zügig und mit Abstand. In der Berufsschifffahrt wird das Überholen per Funk abgesprochen.
Zusammenstoß zwischen Segelboot und Motorboot
Wer wem ausweicht, ist klar geregelt – wird es missachtet, endet es wie hier.
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Die Ausweich-Reihenfolge

Kleinfahrzeuge weichen den Berufsschiffen aus; Maschinenboote weichen Booten ohne Maschine aus. Ein gegen den Wind kreuzendes Segelboot darf ein Motorboot aber nicht zum Ausweichen zwingen.

Ausrüstung & Nachtfahrt

Kennzeichen

Kleinfahrzeuge müssen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein.

Positionslaternen

Kleinfahrzeuge dürfen bei Nacht nur mit zu­gelassenen Positionslaternen fahren; soweit möglich müssen diese auch bei Tag mitgeführt werden. Zwischen Bingen (km 530,00) und St. Goar (km 556,00) ist die Fahrt nachts nur Fahrzeugen erlaubt, die Sprechfunk auf Kanal 10 und Radar benutzen. Weitere Vorschriften dazu findet man in der Rheinschifffahrtspolizei-Verordnung.

Frachtschiff bei Nacht mit grünen, roten und weißen Positionslaternen
Seitenlichter rot und grün und das weiße Topplicht. Es kennzeichnet ein Maschinenfahrzeug.
Nachtfahrt

Bingen bis St. Goar

Auf diesem Abschnitt darf nachts nur fahren, wer Sprechfunk auf Kanal 10 und Radar nutzt. Details in der Rheinschifffahrtspolizei-Verordnung.

Sicht, Notfall & Maschinenschaden

Unsichtiges Wetter

Unsichtiges Wetter herrscht, wenn die Sichtweite weniger als 1000 m beträgt. Dies kann bei Nebel, Schneefall oder starkem Regen eintreten. Die Rhein­schiff­fahrts­polizei-Verordnung verpflichtet alle Fahrzeuge bei unsichtigem Wetter, UKW-Kanal 10 abzuhören und Radar zu benutzen. Dazu muss eine für die Rheins­chiff­fahrt zugelassene Radara­nlage – Mindest­größe der Radarantenne: 1,8 m – verwendet werden und der Bediener muss im Besitzer eines Radar­patentes sein. Auf Sport­booten sind diese Vorausset­zungen nicht gegeben. Deshalb müssen Sportboote bei unsichtigem Wetter ihre Fahrt sofort einstellen.

Frachtschiff im dichten Nebel auf dem Rhein
Es ist nicht einfach, die Sichtweite richtig einzuschätzen. Hier herrscht eindeutig unsichtiges Wetter.

Notfall

Wenn Hilfe benötigt wird, muss bei Tage eine rote Flagge (oder ein anderer geeigneter Gegenstand, etwa eine Schwimmweste) im Kreis geschwenkt werden, bei Nacht ein Licht. Zusätzlich können mit einem Signalhorn lange Töne abgegeben werden.

Maschinenschaden

Manövrierunfähige Fahrzeuge in Fahrt müssen bei Tag eine rote Flagge schwenken und bei Nacht ein rotes Licht.

Notsignale

Tag und Nacht

Hilfe gebraucht? Bei Tag eine rote Flagge (oder z. B. eine Schwimmweste) im Kreis schwenken, bei Nacht ein Licht – dazu lange Töne mit dem Signalhorn.

Sicher unterwegs auf dem Rhein.

Die Verkehrsregeln und alles rund um Bootsführerschein und Funkzeugnis lernen Sie online beim Lehrbuchautor – in Ruhe, im eigenen Tempo.

Eine Frage zu den Verkehrsregeln? Rufen Sie Rolf Dreyer an: 0160 / 840 4538