Mit dem Boot ins Ausland – was gilt wo?
Jedes Land hat eigene Regeln: Mal ist ein Führerschein Pflicht, mal nicht, mal werden zusätzliche Nachweise verlangt. Hier finden Sie einen kompakten Überblick für beliebte Reviere – und wo Ihr deutscher Bootsführerschein anerkannt wird.
Ein Schein, viele Länder – aber jedes mit eigenen Regeln.
Der deutsche Bootsführerschein See ist weltweit anerkannt und enthält das international gebräuchliche ICC. Trotzdem lohnt sich vor jedem Törn der Blick auf die Vorschriften des Ziellandes: Sie entscheiden, ab welcher Motorleistung ein Schein nötig ist, welche zusätzlichen Nachweise verlangt werden und welche Formalitäten im Hafen anstehen.
Mit dem eigenen Boot ins Ausland fahren
Im Ausland brauchen Sie für Ihr Boot den internationalen Bootsschein. Er kann vom ADAC, vom Deutschen Motoryachtverband (DMYV) und vom Deutschen Seglerverband (DSV) ausgestellt werden. Viele Länder verlangen zudem den Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Falls Sie das Boot von einem Freund ausgeliehen haben, wird sogar eine notariell beurkundete Vollmacht benötigt. Nehmen Sie vorsichtshalber auch die Rechnung mit, damit Sie den Nachweis über die in der EU für das Boot entrichtete Mehrwertsteuer erbringen können.
Beachten Sie bitte auch, dass in vielen Ländern eine Sicherheitsausrüstung an Bord mitgeführt werden muss. Dazu zählen eine Rettungsweste für jede Person an Bord, ein Anker mit ausreichend langer Leine, der schwarze Ankerball sowie – für schnelle Motorboote – ein Quickstop und ein Feuerlöscher. Als Notsignal sollte zumindest eine rote Flagge vorhanden sein, die an einem Flaggenstock geschwenkt werden kann.
Niederlande
In den Niederlanden gilt die deutsche 15-PS-Regel nicht. Auf Binnengewässern sind kleine Sportboote bis 15 Meter führerscheinfrei, solange sie nicht schneller als 20 km/h fahren können – schnellere Boote brauchen einen Schein.
Auf den großen, offenen Gewässern wie IJsselmeer, Markermeer, Wattenmeer und Oosterschelde wird dagegen der Bootsführerschein See verlangt. Der deutsche Bootsführerschein Binnen wird als „klein vaarbewijs I" anerkannt, der Bootsführerschein See als „klein vaarbewijs I und II".
Kroatien
Kroatien ist streng: An der Küste braucht man für jedes motorisierte Boot einen Schein – auch unter 15 PS. Der deutsche Bootsführerschein See wird anerkannt, allerdings nur bis 18 Meter Bootslänge.
Charterboote mit Schlafplätzen müssen ein Seefunkgerät an Bord haben; mindestens eine Person braucht dann ein Funkzeugnis – für die kroatische Küste genügt das SRC. Rechnen Sie außerdem mit viel Bürokratie: Das Boot ist beim Hafenamt an- und wieder abzumelden, und es fallen vergleichsweise hohe Gebühren an.
Italien
In Italien brauchen Sie einen Bootsführerschein, sobald die Motorleistung über 30 kW (rund 40 PS) liegt oder Sie weiter als sechs Seemeilen vor die Küste fahren; zusätzlich gelten bestimmte Hubraumgrenzen. Darunter und küstennah ist das Fahren oft führerscheinfrei.
Deutsche amtliche Bootsführerscheine – Binnen wie See – werden anerkannt, auch für Charterboote. Für die Charter wird in den meisten Revieren zusätzlich ein Seefunkzeugnis (SRC) verlangt.
Frankreich
Frankreich schreibt für motorisierte Sportboote grundsätzlich ab 4,5 kW (6 PS) einen Führerschein vor. Für ausländische Skipper gelten jedoch die Vorschriften des Heimatlandes – für deutsche Skipper also erst ab 15 PS (11,03 kW).
Der deutsche Sportbootführerschein wird anerkannt; das darin enthaltene ICC erkennt Frankreich formell an. Auf französischen Flüssen ist zusätzlich eine Befahrens-Vignette erforderlich.
Griechenland
Der deutsche Bootsführerschein See wird in Griechenland grundsätzlich anerkannt – er enthält das international gebräuchliche ICC. Griechenland hat allerdings die zugrunde liegende UN-Resolution nicht ratifiziert: Behörden können eine amtlich beglaubigte Übersetzung des Scheins sowie ein Begleitschreiben verlangen, das die Ausstellung durch eine anerkannte Stelle bestätigt.
In der Praxis ist die Anerkennung daher Ermessenssache. Klären Sie unbedingt vorab mit Ihrer Charterfirma, welche Unterlagen erwartet werden, und führen Sie diese vollständig mit.
Spanien
In Spanien ist für kleine Motorboote unter 15 PS und unter 5 Meter Länge (Segelboote unter 6 Meter) innerhalb von zwei Seemeilen vor der Küste kein Führerschein nötig. Darüber hinaus wird ein Schein verlangt.
Der deutsche Bootsführerschein See mit dem enthaltenen ICC ist in Spanien ein gängiger Standard und wird anerkannt; die meisten Charterbetriebe akzeptieren deutsche Scheine problemlos.
Türkei
Rechtlich ist die Türkei vergleichsweise liberal – eine strikte gesetzliche Führerscheinpflicht für ausländische Skipper gibt es kaum. In der Charter-Praxis wird aber praktisch immer ein Bootsführerschein mit ICC verlangt.
Der deutsche Bootsführerschein See oder Binnen enthält das ICC und wird in der Türkei anerkannt. Führen Sie Ihren Schein also in jedem Fall mit.
Im Ausland um Hilfe rufen
Auf hoher See ein Notfall – und kein Funkgerät an Bord? Sie können überall in Europa mit der 112 um Hilfe rufen. Aber sprechen Sie die Landessprache? Sprechen Sie gut Englisch?
Wenn nicht, können Sie die zentrale Leitstelle der DGzRS anrufen: +49 421 536 870. Die deutschen Seenotretter organisieren Hilfe für Sie – egal, wo auf der Welt Sie sich gerade aufhalten. Sie müssen dazu lediglich die geographischen Koordinaten Ihres Standortes bereithalten, die Sie auf Ihrem Smartphone ablesen können.
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