Bootsfuehrerschein.de
Motorboot auf einem niederländischen Kanal zwischen Zugbrücken und Grachtenhäusern
Bootfahren im Ausland · Niederlande

Bootfahren in den
Niederlanden.

Europas beliebtestes Wassersportrevier ist ein Land voller Vor­schriften. Was Motorboot­fahrer und Segler wissen müssen, wird hier ver­ständ­lich erklärt.

Lehrbuchautor: Es informiert Sie Rolf Dreyer – 18 Lehrbücher zum Wassersport, persönlich erreichbar unter 0160 / 840 4538 .

Der richtige Schein: Der Boots­führer­schein See wird als Klein Vaar­bewijs II an­erkannt – damit dürfen Sie überall fahren. Für die klei­ne­ren Binnen­gewässer reicht der Boots­führer­schein Binnen aus.

Tempolimit 20 km/h Alkoholgrenze 0,5 ‰
Worum es geht

Erst informieren, dann ablegen.

Jahr für Jahr machen Motorboot­fahrer und Segler Urlaub bei unserem Nachbarn – nicht nur Deutsche, auch Belgier, Engländer und Franzosen fahren durch die Niederlande. Doch in puncto Bürokratie können es die Nieder­länder durchaus mit den Deutschen aufnehmen: Vor­schrif­ten über Vor­schrif­ten, auch auf dem Wasser.

Hier finden Sie das Wichtigste in Kurzform – und auch, wie einfach Sie den passenden Schein er­wer­ben können.

20 km/h

Höchstgeschwindigkeit auf Binnen­wasser­straßen

0,5 ‰

Alkoholgrenze am Steuer

18 Jahre

Mindestalter auf schnel­len Motorbooten

250 €

Bußgeld bei Funk­ver­stößen

Führerschein

Bootsführerschein und klein vaarbewijs.

Bootsführerschein = klein vaarbewijs

In Deutschland der Bootsführerschein – in Holland der klein vaar­bewijs. In Deutschland gibt es zwei Bootsführerscheine, in Holland zwei Teile des klein vaarbewijs – übrigens schon seit dem 1. April 1992.

Dem klein vaarbewijs Teil I entspricht der Bootsführerschein Binnen. Er gilt nur auf den niederländischen Flüssen, Kanälen und Seen. Der Bootsführerschein Binnen wird in Holland als klein vaarbewijs Teil I anerkannt.

Holland – Bootsführerschein See

Der klein vaarbewijs Teil II entspricht dem Bootsführerschein See ; er wird für das IJssel­meer, die Westerschelde und die Ooster­schelde so­wie für die Waddenzee, die Ems und den Dollard verlangt. Auch auf dem Rhein , der Waal und dem Lek und den bei­den Armen des Rheins im Rheindelta ist der klein vaarbewijs Teil II für alle Sportboote vor­geschrieben.

Der Bootsführerschein See wird als klein vaarbewijs Teile I und II an­erkannt. Auch das Sportpatent, das in Deutschland für Boote von 20 m bis 25 m Länge auf dem Rhein ver­langt wird, wird in den Nieder­landen als klein vaarbewijs Teile I und II an­erkannt.

Niederlande – schnelle Motorboote

Auf allen anderen Gewässern braucht man den klein vaarbewijs Teil I nur für schnelle Motorboote und Sportboote ab 15 m Länge. Schnelle Motorboote sind Boote (auch Jet­ski), die schneller fahren können als 20 km/h. Sie dürfen 20 m Länge nicht über­schreiten.

Holland – Mindestalter des Fahrers

Auf schnellen Motorbooten muss die Person am Steuer mindestens 18 Jahre alt sein, auch wenn das Boot langsam fährt. Offene Motor­boote, die nicht länger als 7 m sind und nur höchstens 13 km/h erreichen können, dür­fen ab 12 Jahren gefahren werden. Keine Alters­begrenzung gibt es für Segel­boote bis 7 m Länge und für Boote, die nur mit Muskel­kraft bewegt werden. Für alle anderen Was­ser­fahr­zeuge muss der Schiffs­führer min­des­tens 16 Jahre alt sein.

Holland – Deutschland, ein kleiner Vergleich

Die holländischen Führer­schein­vorschriften sind anders, aber nicht liberaler als die deut­schen. So kann ein Hart­schalen-Beiboot mit 15 PS Außen­border schneller als 20 km/h fahren; es gilt in den Nieder­landen als schnel­les Motor­boot und ist führer­schein­pflichtig. In Deutschland wird für ein solches Boot kein Bootsführerschein benötigt. Schwere Verdränger, also die typischen Lang­sam­fahrer, erreichen keine 20 km/h. Sie dürfen in Holland führerscheinfrei gefahren werden – bei uns nur auf wenigen Binnen­wasser­straßen.

Die Person am Steuer eines schnellen Motor­bootes muss – anders als in Deutschland – mindestens 18 Jahre alt sein. Jugendliche dürfen in den Nieder­landen nicht fahren, selbst wenn sie einen Boots­führer­schein See besitzen.

In Holland sind Segelyachten mit Hilfs­moto­ren von z. B. 30 PS führerscheinfrei, weil sie keine 20 km/h erreichen. Zum Char­tern müs­sen aber auch in Holland Segel­kennt­nisse nachgewiesen werden, bei Segel­yachten ist dies der SKS-Schein.

Wichtig: Deutschen droht ohne Boots­führer­schein im Schadens­fall der Ver­lust des Ver­siche­rungs­schutzes. Lesen Sie unten, wie ein­fach ein Sport­boot­führer­schein per On­line-Kurs erworben werden kann.

Online-Kurs

Den Schein für die Niederlande – online lernen.

Ihren Bootsführerschein für die Niederlande kön­nen Sie hier leicht, bequem und äußerst kosten­güns­tig erwerben. Sei es der Boots­führer­schein Binnen für die kleineren Gewässer oder der Boots­führer­schein See, mit dem Sie überall fahren dür­fen. Bei Lehr­buch­autor Rolf Dreyer, der Sie bei Fragen persönlich betreut, dür­fen Sie eine fachlich herausragende Ausbildung erwarten.

  • Geld-zurück-Garantie auf den Prüfungserfolg
  • keine festen Termine – im eigenen Tempo
  • interaktiv statt Video
  • vom Lehrbuchautor persönlich betreut
  • inklusive Bootsfahrschule und Prüfung
An Bord

Papiere, Ausrüstung und Versicherung.

Holland – Bürokratie auf dem Wasser

Aber in puncto Bürokratie können es die Niederländer durchaus mit den Deutschen aufnehmen, Vorschriften über Vorschriften auch für den Bootsverkehr. Man muss die Vor­schriften nicht nur kennen und beachten – die Gesetzestexte sind auch auf Sport­boo­ten mitzuführen (nur kleine offene Boote sind ausgenommen): das BPR (Binnen­vaart­politie­reglement) – eine deutsche Über­set­zung ist im Binnen­schiff­fahrts-Verlag erhält­lich – oder der holländische Water­almanak 1 mit den Gesetzestexten für die holländischen Binnengewässer und den Vorschriften zum Sprechfunk ( 804 Seiten ). Das gehört zur Pflicht­aus­rüs­tung!

Niederlande – an Bord mitzuführen

Zusätzlich zum BPR (Binnen­vaart­politie­reglement) bzw. dem Water­almanak 1 muss an Bord vorhanden sein: Bootsführerschein, Perso­nal­ausweis oder Reisepass des Boots­führers, Inter­nationaler Boots­schein oder Flaggen­zertifikat oder Schiffszertifikat, Nach­weis einer Wassersport-Haftpflicht-Ver­siche­rung, bei geliehenem Boot Charter­papiere oder Voll­macht des Eigners, Nach­weis über die in der EU für das Boot entrichtete Mehr­wert­steuer (entfällt bei Charter­booten), die vor­geschriebene Sicher­heits­ausrüs­tung und sofern ein Funkg­erät an Bord ist, das Binnen­funk­zeugnis UBI, die Ship Station Licence und das Handbuch Binnen­schiff­fahrts­funk.

Niederlande – Pflichtausrüstung

Folgende Sicherheitsausrüstung ist für alle Boote und Yachten vorgeschrieben:
Ret­tungs­wes­ten (für jede Person an Bord), Navigationslichter (soweit möglich), Not­signale (rote Flagge, rotes Licht), Anker mit ausreichend langer Leine, schwarzer Anker­ball, schwarzer Kegel (nur für Segelboote).

Zusätzlich für schnelle Motorboote:
Quickstop, Feuerlöscher, Auspuff mit Schall­dämpfer, solide Steueranlage.

Für alle Sportboote wird darüber hinaus empfohlen :
Reserveanker mit ausreichend langer Leine, Erste-Hilfe-Ausrüstung, Paddel, Rettungs­ring, Werkzeug, Handlampe, Rund­funk­empfänger.

Wasserfahrzeuge dürfen nur in technisch einwandfreiem Zustand betrieben werden. Belästigungen durch Lärm, Rauch oder Qualm sind untersagt. Der Motor darf nicht laufen, wenn das Boot stillliegt.

Niederlande – schnelle Motorboote

Schnelle Motorboote – auch Jetski – müssen ein Kennzeichen führen. Der Quickstop muss während der Fahrt angelegt sein. Wer ste­hend fährt, muss eine Rettungsweste tragen.

Holland – Haftpflichtversicherung

Für schnelle Motorboote ist eine Boots­haft­pflicht­versicherung mit einer Mindest­deckungs­summe von 567.225,- € je Scha­dens­fall vorgeschrieben. Für alle übrigen Boote wird eine Haft­pflicht­versicherung empfohlen.

Sprechfunk

Marifon und Funkzeugnisse.

Marifon – Binnenschifffahrtsfunk

Der Binnenschifffahrtsfunk heißt in den Niederlanden Marifon – und wird in Holland intensiv genutzt. So kündigen Schiffe ihre Manöver nicht per Schallsignal an, sondern nur per Marifon. In einer Notlage soll immer zuerst per Marifon um Hilfe gerufen werden. Eine rot um­randete, weiße Tafel VHF zeigt an, dass hier nur mit eingeschaltetem Funkgerät gefahren werden darf. Die Funk­benut­zungs­pflicht wird von der holländischen Polizei ganz einfach kontrolliert, indem sie auf UKW anruft. Bei Sicht­weiten von unter 500 m wer­den sogar zwei Funk­geräte benötigt – und ein für die Binnenschifffahrt zugelassenes Radar­gerät.

Wie in Deutschland dürfen nur für den Bin­nen­schiff­fahrts­funk zu­gelassene Funkgeräte betrieben werden. Das ist leicht zu kon­trol­lie­ren, weil solche Funkgeräte automatisch ein ATIS-Signal aussenden. Die Ship Station Licence (Betriebsgenehmigung) und das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk sind mitzuführen. Seefunkgeräte, die nicht auf Binnen­schiff­fahrts­funk umschaltbar sind, dürfen auf nieder­län­di­schen – wie auf deut­schen – Binnen­wasser­straßen nicht ver­wen­det werden.

Niederlande – Funkzeugnispflicht

Auf der ganzen Welt, natürlich auch in den Niederlanden, gilt Funk­zeugnis­pflicht für Boote, die mit einem Funk­gerät aus­gerüstet sind. In Holland wird das Binnenfunkzeugnis UBI verlangt, auch für das Wat­ten­meer, den Dollart und die Ems. Nur auf der offenen Nord­see ist das Seefunkzeugnis SRC vor­ge­schrie­ben. Die Geld-zurück-Garantie auf den Prüfungserfolg gilt auch für die Funk­zeug­nis­se UBI und SRC.

Verstöße gegen funkrechtliche Vorschriften werden hart bestraft (nicht unter 250,- €).

Auf dem Wasser

Fahr- und Verkehrsregeln.

Höchstgeschwindigkeit in den Niederlanden

Die Höchstgeschwindigkeit auf den nieder­län­dischen Binnenwasserstraßen beträgt 20 km/h , ausgenommen dort, wo gelbe Schwimmbaken ausgebracht sind. Hier ist bei Tage die Geschwindigkeit freigegeben. Einige Gebiete ohne Geschwin­dig­keits­begren­zung sind in diesem Heft ver­öf­fent­licht. Bei schneller Fahrt muss mindestens 50 m Abstand zu Bade- und Anlege­stellen ge­halten werden.

Auf dem Ijsselmeer darf außerhalb der be­tonnten Fahrwasser und in mehr als 250 m Abstand vom Ufer schnell gefahren werden. Auf den anderen Ge­wässern beträgt der Mindestabstand beim Schnellfahren nur 50 m vom Ufer. Verboten ist Schnellfahren in der Nähe von Regatten, Wettkämpfen und Wasserspielen.

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 9 km/h bei einem Abstand von weniger als 50 m vom Ufer und bei Sichtweiten von unter 500 m sowie 6 km/h in Umweltschutzgebieten.

Holland – Verhalten im Fahrwasser

Sportboote müssen auf allen stark be­fahre­nen Wasser­straßen so weit rechts wie mög­lich fahren. Wenn ein ent­gegen­kom­men­des Schiff eine blaue Tafel am Steuerhaus zeigt, muss auf die linke Fahrwasserseite ge­wechselt werden. Dann wird Steuerbord an Steuerbord passiert. Eine solche blaue Tafel wird von Sportbooten nicht gezeigt; das ist verboten.

Segeln ist im Fahr­wasser nur bei laufender Maschine gestattet, aber auch nur wenn dabei mindestens 6 km/h erreicht werden kann. Surfen und Wasserski ist im Fahr­wasser ver­boten. Wasserskiboote müssen mit mindestens zwei Personen besetzt sein, eine Person steuert, die andere guckt nach hinten. Die 0,5-Promille-Grenze gilt für beide und natürlich auch für Wasserski fahrende Personen.

Niederlande – Vorrangregeln

Der in Deutschland übliche Begriff Vorfahrt wurde 2005 in den Nieder­landen durch Vor­rang ersetzt. Vorrang entspricht in etwa der deut­schen Vorfahrt. Vorrang gibt es nur im Fahr­wasser. Vorrang vor allen anderen Fahr­zeugen hat ein Fahrzeug, wenn es dem Fahr­wasser­ver­lauf auf seiner rechten Seite folgt. Man spricht auch von der Steuer­bord­regel .

Niederlande – Ausweichregeln

Sonst muss wie auf deutschen Binnen­schiff­fahrts­straßen aus­ge­wi­chen werden. Klein­fahr­zeuge weichen allen Schiffen (mehr als 20 m Länge) aus und Kleinfahrzeuge unter­ein­ander weichen nach den be­kann­ten Kolli­sions­verhütungs­regeln (KVR) aus. Fähren muss man immer ausweichen, auch wenn eine Fähre weniger als 20 m lang ist. Platt­boden­schiffe gelten auf dem IJsselmeer als Berufsschiffe, auch diejenigen unter 20 m Länge. Andere Fahrzeuge unter 20 m Länge, die keine Kleinfahrzeuge sondern Schiffe sind und denen daher aus­ge­wi­chen werden muss, führen einen gelben Rhombus .

Holland – Land der Brücken

Zugbrücken, Drehbrücken, Hubbrücken, Schwimm­brücken, Klapp­brücken – Holland ist das Land der beweg­lichen Brücken . Natürlich muss immer den Anordnungen des Brückenpersonals gefolgt werden, natürlich muss im Brückenbereich langsam gefahren und natürlich darf hier nicht überholt wer­den. Sofern keine Gebühren angezeigt wer­den, ist das Durchfahren einer Brücke kostenlos.

Holland – Schleusen

Brücken und Schleusen sind im Sommer tags­über ständig besetzt, allerdings sind Mittags­pausen üblich. An Sonn- und Feier­tagen gibt es kürzere Betriebszeiten . Genaue Informationen stehen im Water­almanak 2.

Vor Schleusen müssen Boote mit Funk den Arbeitskanal der Schleuse einschalten. Früher konnte man mit dem Schallsignal lang-kurz-lang um Schleusung bitten, doch heute sollen Schallsignale auf Hollands Binnenwasserstraßen nur noch im Notfall, jedoch nicht mehr als Fahr­signale, gegeben werden. Man könnte auch laut rufen; viele Schleusen haben sogar Gegen­sprech­anlagen.

In die Schleuse einlaufen darf man erst nach Aufforderung durch das Schleusenpersonal. Wenn ausschließlich Sportboote vor der Schleuse warten, so wird zumeist in der Reihenfolge des Eintreffens in die Schleuse eingelaufen. Sonst fahren Kleinfahrzeuge grundsätzlich erst nach den Schiffen in die Schleuse ein.

In der Schleusenkammer müssen sie einen Sicherheitsabstand zur Berufsschifffahrt einhalten. Nicht dicht hinter deren Heck liegen – starke Turbulenzen durch das Schraubenwasser. Wenn möglich liegen die Schiffe an einer Schleusenseite und die Klein­fahrzeuge an der anderen.

Hier finden Sie alles Wichtige zum Thema Schleusen.

Amsterdam – Vigettenpflicht

Die Gewässer der Stadt Amsterdam dürfen nur mit einer Vignette be­fah­ren werden. Vignetten werden online über das Portal der Stadt Amsterdam („Mijn Vignet“) gebucht.

Die Binnenhavengeld-Vignette wird für Boote benötigt, die in Amster­dam einen Liegeplatz haben.

Die Durchfahrtvignette wird für Boote ver­langt, die ohne Binnen­haven­geld-Vignette durch Amsterdam fahren wollen. Wer an­le­gen möchte, muss eine kosten­pflichtige Anlege­erlaub­nis hinzubuchen. Boote von mehr als 10 m Länge dürfen in Amsterdam jedoch nur mit einer Ausnahmegenehmigung anlegen.

Seit 2025 gibt es in Amsterdam auch emis­sions­freie Zonen für Motor­boote.

Weitere Vorschriften

Umwelt, Zoll und Alkohol.

Niederlande – Toilettenabwasser

Seit 2009 darf Toilettenabwassr nicht mehr in das Wasser eingeleitet werden; Boote mit WC müssen entweder einen Fäkalientank be­sit­zen oder den Abfluss versiegeln. Dieser Tank muss ordnungsgemäß im Hafen entleert werden und es dürfen dafür keine Gebühren erhoben werden.

Holland – Alkohol am Steuer

Die Alkoholgrenze beträgt 0,5 Promille. Ver­stöße werden hart ge­ahndet.

Niederlande – Zollvorschriften

Wer über eine EU-Außen­grenze in die Nieder­lande einreist, muss sich beim Zoll melden und ein­klarie­ren. Das gilt auch für Sport­boote. Aus Deutsch­land kommend ist dies nicht erforderlich.

Sportboote sollten einen Mehr­wert­steuer­nach­weis mit­füh­ren. Damit wird nach­ge­wie­sen, dass die Mehrwertsteuer in einem EU-Land entrichtet worden ist. Das kann die erste Rechnung der Werft, die das Boot ge­baut hat, sein. Sonst wird dieser Nachweis am besten durch das Zolleinheitspapier EG112/ED32 erbracht. Der Zoll darf kon­trol­lieren, ob die Mehr­wert­steuer gezahlt wor­den ist. Wenn kein entsprechender Nach­weis erbracht werden kann, muss die Mehr­wert­steuer nach­versteuert werden.

Ihr Kursleiter

Rolf Dreyer – Lehrbuchautor und Yachtschule.

Viele Wassersportler kennen Rolf Dreyer, den 18-fachen Lehrbuchautor und Betreiber einer großen Yachtschule. Seit Jahrzehnten nutzen Segler und Motorbootfahrer seine Bücher zur Prüfungs­vorbereitung – und im Online-Kurs erklärt er den Stoff gleich selbst, mit Geld-zurück-Garantie auf den Prüfungserfolg.

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