Häufig gestellte Fragen

Woraus besteht die ärztliche Untersuchung?

Die Untersuchung macht am besten der Hausarzt. Es muss aber kein Arzt sein. Sie sollten das Fomular für den Tauglichkeitsnachweis doppelseitig ausdrucken, durchlesen und zum Arzt mitnehmen. Die Untersuchung besteht aus drei Punkten.
a) Auf der Vorderseite muss ein Arzt bescheinigen, dass Sie keine Krankheiten (z. B. Alkoholmissbrauch, Drogenabhängigkeit, Epilepsie oder Psychosen) haben, die dem Erwerb eines Auto- oder Bootsführerscheins entgegenstehen. Dazu halten Sie Ihren Kfz-Führerschein bereit. Die gesamte Untersuchung dauert keine 10 Minuten.
b) Auf der Rückseite oben muss ein Sehtest bescheinigt werden. Dazu wird zuerst wird z. B. mit einer Tafel mit immer kleiner werdenden Zahlen und Buchstaben Ihre Sehkraft ermittelt. Mit den Ishihara-Tafeln wird sodann festgestellt, dass Sie keine Rot-Grün-Schwäche haben. Die Ishihara-Tafeln sind DIN-A4-Tafeln mit rot-roten, grün-grünen und rot-grünen Mosaiken, die eine Zahl oder einen Buchstaben darstellen. Ein Blick darauf genügt. Diesen Teil muss kein Arzt, das darf auch eine amtlich anerkannte Sehteststelle (Augenoptiker) machen. Häufig ist das kostenlos. Nur bei Rot-Grün-Schwäche muss ein Augenarzt aufgesucht werden.
c) Bei der Höruntersuchung auf der Rückseite unten spricht jemand aus drei Meter Entfernung zu Ihnen, während Sie ein Ohr zuhalten und aus fünf Meter Entfernung, wenn beide Ohren offen sind. Das muss kein Arzt sein, das darf auch ein Hörgeräteakustiker bescheinigen, ebenfalls meistens kostenlos.
Wenn Sie einen Arzt anrufen, fragen Sie nur, ob er Ihre Sehkraft ermitteln und (z. B. mithilfe von Ishihara-Tafeln) feststellen kann, dass Sie keine Rot-Grün-Schwäche haben. Wenn ja, kann und darf er die Untersuchung durchführen.
Manche Krankenkassen bezahlen die Kosten, da es sich hier um eine sportärztliche Untersuchung handelt.