Bootsführerschein Holland ab 237,- €

Theoriekurs (39,90 €) + Bootsfahrschule (ab 50,- €) + Prüfungsgebühr (147,- €) = ab 237,- €

Motorbootausbildung und Fahrprüfung inklusive

73.200 erfolgreiche Teilnehmer (seit 2007)

Bei Fragen Rolf Dreyer anrufen: 0160 / 840 4538

Mit Geld-zurück-Garantie auf den Prüfungserfolg

Bootsführerschein Niederlande in zwei Wochen

Das geht per Online-Kurs – einfach und schnell und schon ab 237,- € und in nicht mal zwei Wochen und mit Geld-zurück-Garantie auf den Prüfungserfolg.

73.200 erfolgreiche Teilnehmer (seit 2007), Erfahrungsberichte , 6 Online-Kurse, 3 interessante Vorschauen

Bei Fragen rufen Sie Lehrbuchautor Rolf Dreyer an: 0160 / 840 4538

Online-Kurs

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in kürzester Zeit zum Bootsführerschein

vom Lehrbuchautor persönlich betreut

mit Bootsfahrschule und Prüfung

Niederlande = Wassersport

Jahr für Jahr machen Motorbootfahrer und Segler Urlaub bei unserem Nachbarn. Nicht nur Deutsche, auch Belgier, Engländer und Franzosen fahren durch die Niederlande. Die Niederlande sind wohl Europas beliebtestes Wassersportrevier.

Holland – Bürokratie auf dem Wasser

Aber in puncto Bürokratie können es die Niederländer durchaus mit den Deutschen aufnehmen, Vorschriften über Vorschriften auch für den Bootsverkehr. Man muss die Vorschriften nicht nur kennen und beachten – die Gesetzestexte sind auch auf Sportbooten mitzuführen (nur kleine offene Boote sind ausgenommen): das BPR (Binnenvaartpolitiereglement) – eine deutsche Übersetzung ist im Binnenschiffahrts-Verlag erhältlich – oder der holländische Wateralmanak 1 mit den Gesetzestexten für die holländischen Binnengewässer und den Vorschriften zum Sprechfunk (804 Seiten). Das gehört zur Pflichtausrüstung!

3.367 Erfahrungsberichte zum Online-Kurs

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung.

Bootsführerschein gemacht und Prüfung für das SRC bestanden

Sehr geehrter Herr Dreyer,
ich möchte mich für Ihre tollen Online-Kurse bedanken. Dank Ihrer Ausbildung habe ich vor einiger Zeit den Bootsführerschein gemacht und vor einem Monat auch die Prüfung für das SRC bestanden.
Viele Grüße
Lukas Pietrowski
Düsseldorf


23. April 2024

SRC Prüfung auch ohne Probleme bestanden

Hallo Herr Dreyer,
letztes Jahr hatte ich bereits einen Online-Zugang für den Bootsführerschein See und jetzt für die SRC Prüfung, die ich auch wieder ohne Probleme bestanden habe. Vielen Dank für das tolle Angebot.
Mit besten Grüßen
Tobias Bodor
München


22. April 2024

gut strukturierter Unterricht

Hallo Herr Dreyer,
die Prüfungen für den Bootsführerschein See und Binnen habe ich bestanden. Danke für Ihren gut strukturierten Unterricht.
Danke
Philipp Uhrig
Karlsruhe


22. April 2024

Niederlande – an Bord mitzuführen

Zusätzlich zum BPR (Binnenvaartpolitiereglement) bzw. dem Wateralmanak 1 muss an Bord vorhanden sein: Bootsführerschein, Personalausweis oder Reisepass des Bootsführers, Internationaler Bootsschein oder Flaggenzertifikat oder Schiffszertifikat, Nachweis einer Wassersport-Haftpflicht-Versicherung, bei geliehenem Boot Charterpapiere oder Vollmacht des Eigners, Nachweis über die in der EU für das Boot entrichtete Mehrwertsteuer (entfällt bei Charterbooten), die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung und sofern ein Funkgerät an Bord ist, das Binnenfunkzeugnis UBI, die Ship Station Licence und das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk.

Holländische Vorschriften – kurz und bündig

Hier finden Sie das Wichtigste in Kurzform – über den Bootsführerschein, den Binnenschifffahrtsfunk und die Verkehrsregeln. Danach die Vorteile des Online-Kurses für Bootsführerscheine und Funkzeugnisse.

Bootsführerschein = klein vaarbewijs

In Deutschland der Bootsführerschein – in Holland der klein vaarbewijs. In Deutschland gibt es zwei Bootsführerscheine, in Holland zwei Teile des klein vaarbewijs – übrigens schon seit dem 1. April 1992.

Dem klein vaarbewijs Teil I entspricht der Bootsführerschein Binnen; der klein vaarbewijs Teil I gilt nur auf den niederländischen Flüssen, Kanälen und Seen. Der Bootsführerschein Binnen wird in Holland als klein vaarbewijs Teil I anerkannt.

Holland – Bootsführerschein See

Der klein vaarbewijs Teil II entspricht dem Bootsführerschein See; er wird für das IJsselmeer, die Westerschelde und die Oosterschelde sowie für die Waddenzee, die Ems und den Dollard verlangt. Auch auf dem Rhein, der Waal und dem Lek und den beiden Armen des Rheins im Rheindelta ist der klein vaarbewijs Teil II für alle Sportboote vorgeschrieben.

Der Bootsführerschein See wird als klein vaarbewijs Teile I und II anerkannt. Auch das Sportpatent, das in Deutschland für Boote von 20 m bis 25 m Länge auf dem Rhein vorgeschrieben ist, wird in den Niederlanden als klein vaarbewijs Teile I und II anerkannt.

Rolf Dreyer – Lehrbuchautor + Yachtschule

Im Wassersport kennt fast jeder Rolf Dreyer, den 18-fachen Lehrbuchautor und Betreiber einer großen Yachtschule. Seit Jahrzehnten nutzen Segler und Motorbootfahrer seine Bücher, um sich auf die Prüfung vorzubereiten und um später ihre Kenntnisse zu vertiefen. Viele Motorbootfahrer und Segler haben seine Kurse in Bielefeld besucht. Natürlich ist Rolf Dreyer auch bei Wikipedia gelistet.

Rolf Dreyer gibt Ihnen auf diesen Online-Kurs eine Geld-zurück-Garantie auf den Prüfungserfolg. Und falls Sie (im Online-Kurs) Fragen haben, rufen Sie Rolf Dreyer an: 0160 / 840 4538.

Niederlande – schnelle Motorboote

Auf allen anderen Gewässern braucht man den klein vaarbewijs Teil I nur für schnelle Motorboote und Sportboote ab 15 m Länge. Schnelle Motorboote sind Boote (auch Jetski), die schneller fahren können als 20 km/h. Sie dürfen 20 m Länge nicht überschreiten.

Mit Bootsführerschein

Volle Fahrt voraus

Holland – Deutschland, ein kleiner Vergleich

Die holländischen Führerscheinvorschriften sind anders, aber nicht liberaler als die deutschen. So kann ein Hartschalen-Beiboot mit 15 PS Außenborder schneller als 20 km/h fahren; es gilt in den Niederlanden als schnelles Motorboot und ist führerscheinpflichtig. In Deutschland wird für ein solches Boot kein Bootsführerschein benötigt. Schwere Verdränger, also die typischen Langsamfahrer, erreichen keine 20 km/h. Sie dürfen in Holland führerscheinfrei gefahren werden – bei uns nur auf wenigen Binnenwasserstraßen.

Die Person am Steuer muss – anders als in Deutschland – mindestens 18 Jahre alt sein. Jugendliche dürfen in den Niederlanden nicht fahren, selbst wenn sie einen Bootsführerschein See besitzen.

In Holland sind Segelyachten mit Hilfsmotoren von z. B. 30 PS führerscheinfrei, weil sie keine 20 km/h erreichen. Zum Chartern müssen aber auch in Holland Segelkenntnisse nachgewiesen werden, bei Segelyachten ist dies der SKS-Schein.

Wichtig: Deutschen droht ohne Bootsführerschein im Schadensfall der Verlust des Versicherungsschutzes. Lesen Sie unten, wie einfach ein Sportbootführerschein im Online-Kurs erworben werden kann.

Marifon – Binnenschifffahrtsfunk

Der Binnenschifffahrtsfunk heißt in den Niederlanden Marifon – und wird in Holland intensiv genutzt. So kündigen Schiffe ihre Manöver nicht per Schallsignal an, sondern nur per Marifon. In einer Notlage soll immer zuerst per Marifon um Hilfe gerufen werden. Eine rot umrandete, weiße Tafel VHF zeigt an, dass hier nur mit eingeschaltetem Funkgerät gefahren werden darf. Die Funkbenutzungpflicht wird von der holländischen Polizei ganz einfach kontrolliert, indem sie auf UKW anruft. Bei Sichtweiten von unter 500 m werden sogar zwei Funkgeräte benötigt– und ein für die Binnenschifffahrt zugelassenes Radargerät.

Wie in Deutschland dürfen nur für den Binnenschifffahrtsfunk zugelassene Funkgeräte betrieben werden. Das ist leicht zu kontrollieren, weil solche Funkgeräte automatisch ein ATIS-Signal aussenden. Die Ship Station Licence (Betriebsgenehmigung) und das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk sind mitzuführen. Seefunkgeräte, die nicht auf Binnenschifffahrtsfunk umschaltbar sind, dürfen auf niederländischen – wie auf deutschen – Binnenwasserstraßen nicht verwendet werden.

Niederlande – Funkzeugnispflicht

Auf der ganzen Welt, natürlich auch in den Niederlanden, gilt Funkzeugnispflicht für Boote, die mit einem Funkgerät ausgerüstet sind. In Holland wird das Binnenfunkzeugnis UBI verlangt, auch für das Wattenmeer, den Dollart und die Ems. Nur auf der offenen Nordsee ist das Seefunkzeugnis SRC oder das Hochseefunkzeugnis LRC vorgeschrieben. Die Geld-zurück-Garantie auf den Prüfungserfolg gilt auch für die Funkzeugnisse UBI und SRC.

Verstöße gegen funkrechtliche Vorschriften werden hart bestraft (nicht unter 250,- €).

Niederlande – Pflichtausrüstung

Folgende Sicherheitsausrüstung ist für alle Boote und Yachten vorgeschrieben:
Rettungswesten (für jede Person an Bord), Navigationslichter (soweit möglich), Notsignale (rote Flagge, rotes Licht), Anker mit ausreichend langer Leine, schwarzer Ankerball, schwarzer Kegel (nur für Segelboote).

Zusätzlich für schnelle Motorboote:
Quickstop, Feuerlöscher, Auspuff mit Schalldämpfer, solide Steueranlage.

Für alle Sportboote wird darüber hinaus empfohlen:
Reserveanker mit ausreichend langer Leine, Erste-Hilfe-Ausrüstung, Paddel, Rettungsring, Werkzeug, Handlampe, Rundfunkempfänger.

Wasserfahrzeuge dürfen nur in technisch einwandfreiem Zustand betrieben werden. Belästigungen durch Lärm, Rauch oder Qualm sind untersagt. Der Motor darf nicht laufen, wenn das Boot stillliegt.

Interaktives Lernen ist …

… bequemer

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… flexibler

… moderner

… und macht mehr Spaß

Holland – Haftpflichtversicherung

Für schnelle Motorboote ist eine Bootshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 567.225,- € je Schadensfall vorgeschrieben. Für alle übrigen Boote wird eine Haftpflichtversicherung empfohlen.

Niederlande– Vorschriften für schnelle Motorboote

Schnelle Motorboote – auch Jetski – müssen ein Kennzeichen führen. Der Quickstop muss während der Fahrt angelegt sein. Wer stehend fährt, muss eine Rettungsweste tragen.

Holland – Mindestalter des Bootsführers/Fahrers

Auf schnellen Motorbooten muss die Person am Steuer mindestens 18 Jahre alt sein, auch wenn das Boot langsam fährt. Offene Motorboote, die nicht länger als 7 m sind und nur höchstens 13 km/h erreichen können, dürfen ab 12 Jahren gefahren werden. Keine Altersbegrenzung gibt es für Segelboote bis 7 m Länge und für Boote, die nur mit Muskelkraft bewegt werden. Für alle anderen Wasserfahrzeuge muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein.

Höchstgeschwindigkeit in den Niederlanden

Die Höchstgeschwindigkeit auf den niederländischen Binnenwasserstraßen beträgt 20 km/h, ausgenommen dort, wo gelbe Schwimmbaken ausgebracht sind. Hier ist bei Tage die Geschwindigkeit freigegeben. Einige Gebiete ohne Geschwindigkeitsbegrenzung sind in diesem Heft veröffentlicht. Bei schneller Fahrt muss mindestens 50 m Abstand zu Bade- und Anlegestellen gehalten werden.

Auf dem Ijsselmeer darf außerhalb der betonnten Fahrwasser und in mehr als 250 m Abstand vom Ufer schnell gefahren werden. Auf den anderen Gewässern beträgt der Mindestabstand beim Schnellfahren nur 50 m vom Ufer. Verboten ist Schnellfahren in der Nähe von Regatten, Wettkämpfen und Wasserspielen.

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 9 km/h bei einem Abstand von weniger als 50 m vom Ufer und bei Sichtweiten von unter 500 m sowie 6 km/h in Umweltschutzgebieten.

Holland – Verhalten im Fahrwasser

Sportboote müssen auf allen stark befahrenen Wasserstraßen so weit rechts wie möglich fahren. Wenn ein entgegenkommendes Schiff eine blaue Tafel am Steuerhaus zeigt, muss auf die linke Fahrwasserseite gewechselt werden. Dann wird Steuerbord an Steuerbord passiert. Eine solche blaue Tafel wird von Sportbooten nicht gezeigt; das ist verboten.

Segeln ist im Fahrwasser nur bei laufender Maschine gestattet, aber auch nur wenn dabei mindestens 6 km/h erreicht werden kann. Surfen und Wasserski ist im Fahrwasser verboten. Wasserskiboote müssen mit mindestens zwei Personen besetzt sein, eine Person steuert, die andere guckt nach hinten. Die 0,5-Promille-Grenze gilt für beide und natürlich auch für Wasserski fahrende Personen.

Niederlande – Vorrangregeln

Der in Deutschland übliche Begriff Vorfahrt wurde 2005 in den Niederlanden durch Vorrang ersetzt. Vorrang entspricht in etwa der deutschen Vorfahrt. Vorrang gibt es nur im Fahrwasser. Vorrang vor allen anderen Fahrzeugen hat ein Fahrzeug, wenn es dem Fahrwasserverlauf auf seiner rechten Seite folgt. Man spricht auch von der Steuerbordregel.

Niederlande – Ausweichregeln

Sonst muss wie auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen ausgewichen werden. Kleinfahrzeuge weichen allen Schiffen (mehr als 20 m Länge) aus und Kleinfahrzeuge untereinander weichen nach den bekannten Kollisionsverhütungsregeln (KVR) aus. Fähren muss man immer ausweichen, auch wenn eine Fähre weniger als 20 m lang ist. Plattbodenschiffe auf gelten dem IJsselmeer als Berufsschiffe, auch diejenigen unter 20 m Länge. Andere Fahrzeuge unter 20 m Länge, die keine Kleinfahrzeuge sondern Schiffe sind und denen daher ausgewichen werden muss, führen einen gelben Rhombus.

Holland – Land der Brücken

Zugbrücken, Drehbrücken, Hubbrücken, Schwimmbrücken, Klappbrücken – Holland ist das Land der beweglichen Brücken. Natürlich muss immer den Anordnungen des Brückenpersonals gefolgt werden, natürlich muss im Brückenbereich langsam gefahren und natürlich darf hier nicht überholt werden. Sofern keine Gebühren angezeigt werden, ist das Durchfahren einer Brücke kostenlos.

Holland – Schleusen

Brücken und Schleusen sind im Sommer tagsüber ständig besetzt, allerdings sind Mittagspausen üblich. An Sonn- und Feiertagtagen gibt es kürzere Betriebszeiten. Genaue Informationen stehen im Wateralmanak 2.

Vor Schleusen müssen Boote mit Funk den Arbeitskanal der Schleuse einschalten. Früher konnte man mit dem Schallsignal lang-kurz-lang um Schleusung bitten, doch heute sollen Schallsignale auf Hollands Binnenwasserstraßen nur noch im Notfall, jedoch nicht mehr als Fahrsignale, gegeben werden. Man könnte auch laut rufen; viele Schleusen haben sogar Gegensprechanlagen.

In die Schleuse einlaufen darf man erst nach Aufforderung durch das Schleusenpersonal. Wenn ausschließlich Sportboote vor der Schleuse warten, so wird zumeist in der Reihenfolge des Eintreffens in die Schleuse eingelaufen. Sonst fahren Kleinfahrzeuge grundsätzlich erst nach den Schiffen in die Schleuse ein.

In der Schleusenkammer müssen sie einen Sicherheitsabstand zur Berufsschifffahrt einhalten. Nicht dicht hinter deren Heck liegen – Gefahr durch Schraubenwasser beim Auslaufen. Wenn möglich liegen die Schiffe an einer Schleusenseite und die Kleinfahrzeuge an der anderen.

Weitere interessante Hinweise zum Schleusen an sich finden Sie durch einen Klick auf Frankfurt.

Führen könnten Sie es …

… aber auch bezahlen?

Niederlande – Toilettenabwasser

Seit 2009 darf Toilettenabwassr nicht mehr in das Wasser eingeleitet werden; alle Boote mit WC müssen einen Fäkalientank besitzen. Dieser Tank muss ordnungsgemäß im Hafen entleert werden und es dürfen dafür keine Gebühren erhoben werden.

Niederlande – Zollvorschriften

Wer über eine EU-Außengrenze in die Niederlande einreist, muss sich beim Zoll melden und einklarieren. Das gilt auch für Sportboote. Aus Deutschland kommend ist dies nicht erforderlich.

Sportboote müssen einen Mehrwertsteuernachweis mitführen. Damit wird nachgewiesen, dass die Mehrwertsteuer in einem EU-Land entrichtet worden ist. Dieser Nachweis wird am besten durch das Zolleinheitspapier EG112/ED32 erbracht. Der Zoll kontrolliert, ob die Mehrwertsteuer gezahlt worden ist. Wenn kein entsprechender Nachweis erbracht werden kann, muss die Mehrwertsteuer nachversteuert werden.

Holland – Alkohol am Steuer

Die Alkoholgrenze beträgt 0,5 Promille. Wer dagegen verstößt, muss in Holland mit sehr harten Strafen rechnen.

Bootsführerschein – am besten per Online-Kurs

Sie wissen doch, dass Sie die beiden Bootsführerscheine – den Bootsführerschein See und den Bootsführerschein Binnen – sowie die zugehörigen Funkzeugnisse für Seefunk SRC und Binnenfunk UBI am besten per Online-Kurs erwerben können. Und Sie wissen auch: Für alle diese Online-Kurse geben wir eine Geld-zurück-Garantie auf den Prüfungserfolg.

Sie wissen auch, dass Sie sich nicht zeitlich festlegen müssen und dass Sie sich das Prüfungswissen aneignen können, wo, wann und wie oft Sie wollen.

Sie sollten zudem wissen, dass es im Online-Kurs nicht nur um Prüfungswissen geht. Der Online-Kurs ist keine Schmalspurausbildung – das erkennen Sie ja schon an dieser Seite. Ihr Online-Lehrer ist Rolf Dreyer, 18-facher Lehrbuchautor und begeisterter Wassersportler und er vermittelt Ihnen im Online-Kurs umfangreiche Grundkenntnisse und viele wertvolle Erfahrungen.

Sollten Sie eine Frage haben, so mailen Sie oder rufen Sie Rolf Dreyer einfach an: 0160-840 4538.

Ohne Risiko – alle Online-Kurse für 5,- €

Sie wollen mal wieder Ihre Kenntnisse auffrischen und sich wieder auf den neuesten Stand bringen. Buchen Sie den Online-Kurs für nur 5,- €. Auch dafür geben wir eine Geld-zurück-Garantie auf den Prüfungserfolg.

Wassersport in großen deutschen Städten

An etwa 250 Orten im In- und Ausland können Sie die Prüfungen für die Sportbootführerscheine und die Funkzeugnisse ablegen. Für die großen deutschen Städte haben wir ergänzende Informationen zusammengestellt: Aachen, Augsburg, Berlin, Bochum, Bonn, Braunschweig, Bremen, Chemnitz, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Frankfurt, Freiburg, Gelsenkirchen, Halle, Hamburg, Hamm, Hannover, Ingolstadt, Karlsruhe, Kassel, Kiel, Koblenz, Köln, Krefeld, Leipzig, Lübeck, Magdeburg, Mainz, Mannheim/Ludwigshafen, Mönchengladbach, München, Münster, Nürnberg, Oberhausen, Osnabrück, Potsdam, Rostock, Saarbrücken, Stuttgart, Wiesbaden oder Wuppertal.

Lesen Sie auch einmal den Beitrag über Kroatien. Auch daran erkennen Sie, welchen Informationsgehalt der Online-Kurs besitzt.

Sie wissen ja: Bei Fragen Rolf Dreyer anrufen: 0160-840 4538.

Weitere Informationen

Rufen Sie Rolf Dreyer an: 0160 / 840 4538. Falls Sie das nicht möchten, nutzen Sie das Hilfe-Center.