FAQ
Ich bin volljährig und besitze derzeit keinen Kfz-Führerschein. Kann ich trotzdem einen Sportbootführerschein erwerben?
Wer volljährig ist und einen Bootsführerschein erwerben möchte, aber keinen Kfz-Führerschein besitzt, muss ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregisters zur Vorlage bei dem jeweiligen Prüfungsausschuss beantragen. Hierbei handelt es sich um ein Führungszeugnis der Belegart O. Es wird dem Antragsteller nicht ausgehändigt. Einzelheiten nennt der zuständige Prüfungsausschuss.
Zwei Bootsführerscheine
Um ein Sportboot, sei es ein Segel- oder ein Motorboot, zu führen, wird der amtliche Bootsführerschein See oder der amtliche Bootsführerschein Binnen benötigt.
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- Beide Bootsführerscheine See und Binnen
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